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Stromtod

Vogelschutz an Stromfreileitungen

Als Folge der Zivilisation zählt die flächendeckende Versorgung mit elektrischem Strom in vielen Staaten der Welt heute zum Lebensstandard. Die zentrale Erzeugung elektrischer Energie erfordert ein dicht verzweigtes, meist oberirdisch geführtes Leitungsnetz zu den Verbrauchern. Die Tragmasten der Freilandleitungen werden vor allem von Großvögeln als ideale Sitzwarte oder als Nistplatz aufgesucht.
Je nach Konstruktionstyp können Masten und Leiterseile für Vögel zu tödlichen Fallen werden.
Masten, bei denen die Leitungsdrähte auf Stützisolatoren über die Traverse geführt werden, sind für Vögel extrem gefährlich: Anfliegende Vögel kommen bei der Landung in unmittelbare Nähe zu den unter Spannung stehenden Drähten.

Berührt ein Vogel zwei Drähte, die unterschiedliche Spannung führen, kommt es zu einem Kurzschluss; bei einem Kontakt zwischen einem Draht und dem geerdeten Strommast wird ein Erdschluss ausgelöst. In beiden Fällen fließt elektrischer Strom durch den Vogelkörper. Schwerste Verbrennungen und Lähmungen, die meist zum Tode führen, sind die Folge. Als vogelsicher können Masten bezeichnet werden, die die Drähte an Hängeisolatoren unterhalb der Traverse führen.
Neben der Stromschlaggefahr an Masten besteht für Vögel an Freilandleitungen auch das Risiko einer Kollision mit den Leitungsdrähten. Speziell dann, wenn die Drähte in unterschiedlichen Höhen (Mehrebenenanordnung) geführt werden.
Im NABU beschäftigt sich die Bundesarbeitsgruppe (BAG) "Stromtod" mit der Erarbeitung von Lösungen und Richtlinien für den länderübergreifenden Vogelschutz an Stromfreileitungen.

 

Kooperationen zwischen Regierungen und Energieversorgungsunternehmen

Durch Kooperationen zwischen Regierungen, Energieversorgungsunternehmen und Naturschützern soll das Ausmaß an Stromopfern weltweit reduziert und der Schutz vor Stromschlag gesetzlich verankert werden. Für Deutschland liefert die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die im April 2002 in Kraft getreten ist, verbindliche Vorschriften sowohl für den Bau von Mittelspannungsleitungen als auch für die Entschärfung bestehender Leitungstrassen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat der NABU für die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (2002) zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) eine Resolution gegen den Stromtod von Vögeln erarbeitet. Alle teilnehmenden Staaten erhielten einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Vogelschutz an Energiefreileitungen. Es kommt nun darauf an, dass in möglichst vielen Ländern die NABU-Richtlinien umgesetzt werden.
Das NABU-Vogelschutzzentrum unterstützt die Arbeit der BAG Stromtod und zeigt in einer Ausstellung zum Thema neben Postern auch Vitrinen mit präparierten Stromopfern.

Durch Stromschlag getöteter Kolkrabe

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