Als Folge der Zivilisation zählt die flächendeckende
Versorgung mit elektrischem Strom in vielen Staaten der Welt heute zum
Lebensstandard. Die zentrale Erzeugung elektrischer Energie erfordert
ein dicht verzweigtes, meist oberirdisch geführtes Leitungsnetz zu den
Verbrauchern. Die Tragmasten der Freilandleitungen werden vor allem von
Großvögeln als ideale Sitzwarte oder als Nistplatz aufgesucht.
Je nach Konstruktionstyp können Masten und Leiterseile für Vögel zu tödlichen Fallen werden.
Masten,
bei denen die Leitungsdrähte auf Stützisolatoren über die Traverse
geführt werden, sind für Vögel extrem gefährlich: Anfliegende Vögel
kommen bei der Landung in unmittelbare Nähe zu den unter Spannung
stehenden Drähten.
Berührt ein Vogel zwei
Drähte, die unterschiedliche Spannung führen,
kommt
es zu einem Kurzschluss; bei einem Kontakt
zwischen einem
Draht und dem geerdeten Strommast wird ein
Erdschluss ausgelöst.
In beiden Fällen fließt elektrischer Strom
durch
den Vogelkörper. Schwerste Verbrennungen und
Lähmungen,
die meist zum Tode führen, sind die Folge. Als
vogelsicher
können Masten bezeichnet werden, die die
Drähte
an Hängeisolatoren unterhalb der Traverse
führen.
Neben der Stromschlaggefahr an Masten besteht für
Vögel
an Freilandleitungen auch das Risiko einer
Kollision mit den
Leitungsdrähten. Speziell dann, wenn die
Drähte
in unterschiedlichen Höhen
(Mehrebenenanordnung) geführt
werden.
Im NABU beschäftigt sich die Bundesarbeitsgruppe
(BAG)
"Stromtod" mit der Erarbeitung von Lösungen
und Richtlinien für den länderübergreifenden
Vogelschutz an Stromfreileitungen.
Kooperationen zwischen Regierungen und Energieversorgungsunternehmen
Durch Kooperationen zwischen
Regierungen,
Energieversorgungsunternehmen und Naturschützern
soll
das Ausmaß an Stromopfern weltweit reduziert und der
Schutz vor Stromschlag gesetzlich verankert werden.
Für
Deutschland liefert die Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes,
die im April 2002 in Kraft getreten ist,
verbindliche Vorschriften
sowohl für den Bau von Mittelspannungsleitungen als
auch
für die Entschärfung bestehender Leitungstrassen.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz
und Reaktorsicherheit hat der NABU für die 7.
Vertragsstaatenkonferenz
der Bonner Konvention (2002) zur Erhaltung der
wandernden
wildlebenden Tierarten (CMS) eine Resolution gegen
den Stromtod
von Vögeln erarbeitet. Alle teilnehmenden Staaten
erhielten
einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Vogelschutz
an Energiefreileitungen. Es kommt nun darauf an,
dass in möglichst
vielen Ländern die NABU-Richtlinien umgesetzt
werden.
Das NABU-Vogelschutzzentrum unterstützt die Arbeit
der
BAG Stromtod und zeigt in einer Ausstellung zum
Thema neben
Postern auch Vitrinen mit präparierten Stromopfern.





